Eine Lanze für den Vorstandskommentar

14. Februar 2017

Von Regine Petzsch und Patrick Sutter

Es gibt gute Argumente für einen aussagekräftigen Aktionärsbrief, doch ein Blick in die Praxis wirkt ernüchternd. In den Quartalsberichten bzw. Mitteilungen der DAX 30 Unternehmen etwa hat der Aktionärsbrief inzwischen Seltenheitswert. So haben sich nur noch E.ON und Vonovia in ihrem Bericht zum dritten Quartal 2016 die Mühe gemacht, ihre Aktionäre mit einem Brief direkt zu adressieren. Gerade mal  5 weitere Unternehmen (Allianz, Beiersdorf, Infineon, SAP und Siemens) warteten immerhin mit einem Vorstandsstatement auf. Sollte dieses Beispiel Schule machen?

Folgt man den Empfehlungen des DIRK (Deutscher Investor Relations Verband) zur Umsetzung der neuen Anforderungen an die Quartalsberichterstattung, kann man das getrost verneinen. In ihrem im Sommer 2016 vorgelegten „Best Practice Guide: Die Quartalsmitteilung der Zukunft“ (hier zum Download) hat eine Arbeitsgruppe des DIRK u.a. klar empfohlen, auch ein „Statement des Vorstands mit Rück- und Ausblick“ in die Mitteilung zu integrieren. Und in der Tat: Wo sonst, wenn nicht hier, kann der Vorstand die Entwicklung der vergangenen Monate kommentieren, sie in die Gesamtentwicklung einordnen und die Erwartungen des Kapitalmarkts „managen“ – letzteres gilt eigentlich als die Königsdisziplin der IR.

Hehrer Anspruch, schwache Umsetzung

Allerdings: Glaubt man einer jüngst vorgelegten Analyse zur Verständlichkeit der Aktionärsbriefe in den Geschäftsberichten namhafter deutscher und Schweizer Unternehmen, hapert es  gewaltig bei der Umsetzung – auch wenn es einzelne Lichtblicke gäbe, etwa den Aktionärsbrief der Deutschen Telekom (hier zum Download). Die Studie, an der u.a. die Universität Hohenheim und das Center of Corporate Reporting beteiligt waren, kommt zu dem Schluss, viele Aktionärsbriefe seien „genauso schwer verständlich wie allgemeine Versicherungsbedingungen oder Geschäftsbedingungen von Banken“. Bandwurm-Sätze, Schachtelsätze und Passivkonstruktionen erschwerten demnach die Lektüre ebenso wie „nicht alltagstaugliche“ Begriffe. Kommentar der Autoren:

„Die Mehrzahl der Unternehmen verpasst die Chance, ihre Leser mit dem Brief an die Aktionäre abzuholen und mitzunehmen. Mit unverständlicher Sprache kann man keine Visionen teilen, keine Sachverhalte erklären und vor allem kein Vertrauen schaffen.“

Dem ist fast nichts hinzuzufügen. Nur so viel: Der Aktionärsbrief ist eine Chance, die genutzt werden sollte. Diesen einfach wegzulassen, wie etwa Siemens in seinem jüngst vorgelegten Geschäftsbericht, hat keineswegs Vorbild-Charakter – und ist auch keine überzeugende Antwort auf die Tatsache, dass die o.g. Studie dem Münchner Konzern mangelnde Lesbarkeit des letztjährigen Vorworts bescheinigte.

Ein guter Aktionärsbrief ist verständlich und schafft Mehrwert für den Leser. Das muss kein langer Text sein: Im Fall der Quartalsberichterstattung etwa reicht ein kurzer Kommentar in der Regel völlig aus – nicht von ungefähr ist in den Empfehlungen des DIRK auch nur von „Statement“ die Rede.

Und auch für den Vorstandsbrief im Geschäftsbericht gilt: Der Rück-und Ausblick sollte kurz und prägnant ausfallen – hier geht um die Einordnung in die Gesamtstrategie mit dem Anspruch, den Kapitalmarktteilnehmern Orientierung zu bieten. Langatmigen Aktionärsbriefen, die womöglich auch noch Inhalte aus dem Bericht zur Ertragslage repetierten, langweilen den Leser ebenso wie eine mühsame Lektüre. Wie schrieb bekanntlich schon die Weimarer Hofdame Charlotte von Stein an den Dichterfürsten Goethe: „Lieber Freund, verzeih meinen langen Brief, für einen kurzen hatte ich keine Zeit“.

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