Regierungskommission veröffentlicht Änderungen für Corporate Governance Kodex.

Von Patrick Sutter

Anfang Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex verschiedene Änderungen am deutschen Kodex beschlossen. Ziel ist, mehr Transparenz zu schaffen und internationale Best Practice in den Kodex aufzunehmen. So soll beispielsweise der Aufsichtsratsvorsitzende in angemessenem Rahmen für den Dialog mit Investoren zur Verfügung stehen.

Die Regierungskommission betonte im Zuge ihrer Beschlussveröffentlichung, dass sie die Abschaffung der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe von Quartalsberichten begrüßt. Sie empfiehlt die quartalsweise Veröffentlichung von Zwischeninformationen auch jenen Unternehmen, die laut Börsenordnung dazu nicht verpflichtet sind. Anlässe hierfür wären vor allem Veränderungen der Geschäftsaussichten oder der Risikosituation. Diese Empfehlung betrifft Unternehmen aus dem General Standard. Momentan sind dort 153 Firmen gelistet. Die 315 notierten Unternehmen aus dem Prime Standard sind eh zur Veröffentlichung einer Quartalsmitteilung verpflichtet.

Der Deutsche Investor Relations Verband (DIRK) begrüßt die Empfehlung und deren offene Formulierung, geht aber noch einen Schritt weiter: Die Experten halten es für Unternehmen aus dem General Standard ratsam, auf freiwilliger Basis unterjährig Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen.

Weitere Informationen zu den Änderungen sowie die Pressemitteilung der Kommission sind hier zu finden.