ESEF kommt und wird europäisches Recht

Neue Vorschriften: Die EU Kommission hat in einer Presseerklärung vom 29.05.2019 über die neuen (aber erwarteten) Regeln berichtet, nach der in der EU alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet werden,  Jahresabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente einzureichen.

Mit dem neuen und europaweit einheitlichen, elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) sollen relevante Informationen benutzerfreundlicher gestaltet und einfacher zugänglich werden. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Erstellern und Abschlussadressaten eines Finanzberichts zu verbessern.

Zur Unterstützung der von den Vorgaben betroffenen Unternehmen, hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, European Securities and Markets Authority) ein ESEF-Berichtshandbuch und ESEF-Taxonomiedateien erstellt. Mögliche Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie (International Financial Reporting Standards) werden in den Bestimmungen bei Bedarf nachgezogen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Hier die Meldung im Wortlaut (übersetzt aus dem Englischen)

Finanzdienstleistungen: Kommission schlägt neue Regeln zur Unterstützung der Digitalisierung und Transparenz der Finanzberichte von Unternehmen vor

Die Europäische Kommission hat heute neue Regeln vorgelegt, um die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung zu unterstützen und eine größere Transparenz der jährlichen Informationen von an den EU-Kapitalmärkten notierten Unternehmen zu erreichen. Das heute vorgeschlagene neue europäische einheitliche elektronische Format (ESEF) wird die Finanzunterlagen der Unternehmen lesbarer und zugänglicher machen. Nach den neuen Vorschriften müssen ab Januar 2020 alle börsennotierten Unternehmen ihre Jahresabschlüsse unter Verwendung aktueller digitalisierter Geschäftsberichtssysteme (XHTML und iXBRL) erstellen, die die Zugänglichkeit verbessern und die Informationen wesentlich benutzerfreundlicher gestalten. Der Schritt wird auch die Verfügbarkeit wichtiger Finanzinformationen in allen Amtssprachen der EU erleichtern. Zur Unterstützung dieser neuen Vorschriften hat die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) ein ESEF-Berichtshandbuch und ESEF-Taxonomiedateien erstellt, um Unternehmen bei der Vorbereitung zu unterstützen. Die neuen Bestimmungen basieren auf den Regeln für die finanzielle Transparenz, die bereits vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Sie werden jährlich aktualisiert, um mögliche Aktualisierungen der Taxonomie der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu berücksichtigen, die darauf abzielt, die Kommunikation zwischen Erstellern und Abschlussadressaten zu verbessern. Diese delegierte Verordnung stellt einen weiteren wichtigen Schritt für die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung dar, im Einklang mit der politischen Verpflichtung aus der am 6. Oktober 2017 in Tallinn unterzeichneten Ministererklärung zu eGovernment. Weitere Informationen finden Sie hier. (Für weitere Informationen: Annika Breidthardt – Tel…: +32 229-56153; Guillaume Mercier – Tel…: +32 229-80564)

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