FAQs zu ESEF

21. August 2019

Die Europäische Kommission hat am 29. Mai 2019 ein Memo mit dem Titel „Frequently asked questions on the European Single Electronic Format (ESEF)“ veröffentlicht, das wir hier – von uns übertragen ins deutsche – wiedergeben wollen.

Fragen und Antworten (FAQs) zu den technischen Regulierungsstandards des European Single Electronic Format (ESEF)
1. Was ist der ESEF?
ESEF (European Single Electronic Format) ist das neue, europaweit einheitliche, elektronische Format für die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten, das von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union ab 2021 verwendet werden muss.

ESEF sieht eine standardisierte XHTML-Datei* vor, die den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Haftungserklärungen der Verantwortlichen im Unternehmen enthält. Ähnlich wie eine ganz normale Webseite, ist diese Datei von Menschen lesbar. Zusätzlich müssen Unternehmen, die einen Konzernabschluss auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen, bestimmte Informationen in ihrem Abschluss nach der IFRS-Taxonomie mit Inline-Spezifikationen (iXBRL) versehen. Dadurch werden die Datei und der Jahresabschluss maschinenlesbar.

* Die Datei wird mit eXtensible Hyper-Text Markup Language (XHTML) formatiert.

2. Warum führt die Europäische Kommission ESEF ein und was sind die Vorteile?
ESEF wird gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Transparenzrichtlinie eingeführt, um dem Willen des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung zu tragen, ein einheitliches strukturiertes elektronisches Format für die Jahresfinanzberichte innerhalb der EU einzuführen.

ESEF wird Finanzinformationen besser vergleichbar und leichter verwendbar machen. Insbesondere wird eine bessere und umfassendere Nutzung der Unternehmensdaten durch Investoren und Analysten bei Verwendung der Inline-Spezifikationen (iXBRL) erwartet. Dies wiederum wird die Transparenz der EU-Kapitalmärkte erhöhen.

3. Welche Unternehmen müssen Finanzberichte im ESEF-Format erstellen?
  • Alle natürlichen und juristischen Personen – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU oder in einem Drittland haben -, deren Wertpapiere (einschließlich Aktien und Anleihen) an einem geregelten EU-Markt notiert sind, müssen ihre Jahresabschlüsse in XHTML erstellen.
  • Emittenten aus der EU, die einen IFRS-Konzernabschluss erstellen, müssen diesen mit denjenigen Elementen der IFRS-Taxonomie versehen, die den von der EU übernommenen IFRS entsprechen. Die Kennzeichnung von Einzelabschlüssen durch Emittenten aus der EU ist zulässig, sofern sie iXBRL verwenden und eine Taxonomie von dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, bereitgestellt wird.
  • Emittenten aus Drittländern müssen diejenigen Elemente taggen, die den vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegebenen IFRS entsprechen. Emittenten aus Drittländern, die GAAPs von Drittländern verwenden, dürfen ihre Abschlüsse noch nicht mit entsprechenden Tags versehen.
4. Wann wird die Erstellung von Finanzberichten nach ESEF verpflichtend?
Die Verwendung von ESEF für die Erstellung von Jahresfinanzberichten wird für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, verpflichtend. Je nach Dauer des Geschäftsjahres werden die Berichte der meisten Unternehmen im ESEF im Jahr 2021 erstmals im Zusammenhang mit den Jahresfinanzberichten des Geschäftsjahres 2020 veröffentlicht.
5. Werden die Kosten für die Erstellung von Finanzberichten steigen?
Die Implementierung dieses neuen strukturierten Berichtsformats – insbesondere im Hinblick auf die iXBRL-Kennzeichnung des IFRS-Konzernabschlusses – könnte für Unternehmen in der Anfangsphase mit begrenzten Kosten verbunden sein. Sie hängen wesentlich davon ab, ob ein Unternehmen beschließt, seine Jahresabschlüsse intern mit iXBRL zu erstellen oder die Aufgabe an einen Dritten vergibt:

  • Bei der internen Vorbereitung wird geschätzt *, dass sich die Implementierungskosten für jedes Unternehmen im Durchschnitt auf rund 8.200 EUR für die Erstanmeldung und rund 2.400 EUR für jede weitere Anmeldung belaufen würden;
  • Im Falle eines Outsourcings würden die Kosten für jedes Unternehmen durchschnittlich rund 13.000 Euro für die Erstanmeldung und rund 4.600 Euro für jede weitere Anmeldung betragen.

In jedem Fall werden die Anfangskosten nach dem ersten Jahr der Einreichung deutlich sinken**. Die Entwicklung einer speziellen Software soll Unternehmen bei der Standardisierung und Automatisierung der Erstellung von ESEF-konformen Jahresfinanzberichten unterstützen.

(Hinweis der Redaktion: Wir empfehlen den Einsatz von ns.publish als externes Tool, da es zudem den Vorteil der „Single Source of Truth“ bietet.)

* Quelle: ESMA – Feedback Statement on the Consultation Paper on the Regulatory Technical Standard on the European Single Electronic Format (ESEF), 21 December 2016.
** Quelle: ESMA sowie AICPA-Studie zu den Kosten für die XBRL-Anmeldung

6. Bringt ESEF weitere Vorteile?
Eine Reihe wissenschaftlicher Studien zeigen positive Auswirkungen durch die Einführung der iXBRL-basierten Kennzeichnung von Finanzberichten in einer Reihe von Ländern, darunter auch in einigen EU-Mitgliedstaaten. Sie beziehen sich auf die Kosten des Eigenkapitalkosten (Cost of Equity) und der Liquidität von Aktien (Stock Liquidity)*, Zugang zu Bankdarlehen**, die zeitnahe Verfügbarkeit von Prüfberichten*** und reduzierte Prüf- bzw. Auditgebühren****.

* Li,OliverZhenandNi,ChenkaiandLin,Yupeng,DoesXBRLAdoptionReducetheCostof Equity Capital?(August  17, 2012). Verfügbar unter SSRN: https://ssrn.com/abstract=2131001orhttp://dx.doi.org/10.2139/ssrn.2131001

** Kaya,DevrimiandPronobis,Paul,TheBenefitsofStructuredDataacrosstheInformation Supply Chain: Initial Evidence on XBRL Adoption and Loan Contracting of Private Firms (April 29, 2016). Journal of Accounting and Public Policy, Vol. 35, No. 4, 2016. Verfügbar unter SSRN: https://ssrn.com/abstract=2450858or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.2450858.Syou-Ching Lai, Yuh-Shin Lin, Yi-Hung Lin, Hua-Wei Huang,(2015) „XBRL adoption  and  cost of debt“,International Journal of Accounting & Information Management, Vol. 23 Issue: 2,pp.199-216,https://doi.org/10.1108/IJAIM-04-2014-0031

***Keval Amin, John Daniel Eshleman, and Cecilia (Qian) Feng (2018) The Effect of the SEC’s XBRL Mandate on Audit Report Lags. Accounting Horizons: March 2018, Vol. 32, No. 1, pp. 1-27. https://doi.org/10.2308/acch-51823

**** Yuan George Shan & Indrit Troshani (2014)Does Xbrl Benefit Financial Statement Auditing?,Journal of Computer Information Systems, 54:4, 11- 21, DOI:10.1080/08874417.2014.11645718

7. Welche Sicherheiten bieten Jahresabschlüsse, die mit ESEF erstellt werden? Werden Wirtschaftsprüfer ESEF-konforme Berichte begutachten?
Da die ESEF-Verordnung ein verbindliches Rechtsinstrument ist, sind die Dienststellen der Kommission der Ansicht, dass die darin enthaltenen Bestimmungen als „gesetzliche Anforderungen“ im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c) Ziffer ii) der Auditrichtlinie anzusehen sind.
8. Was unternimmt die Kommission, um eine Prüfung mit ESEF zu ermöglichen und die praktischen Auswirkungen zu verifizieren?
Die Kommission hat den Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für die Finanzkontrolle (CEAOB) gebeten zu prüfen, wie ein Audit von ESEF in der Praxis durchgeführt werden könnte, mit dem Ziel, dem Markt mögliche Leitlinien dazu vorzugeben. Im Rahmen der laufenden Eignungsprüfung im Bereich der Unternehmensberichterstattung untersucht die Kommission, ob eine Auditierung von ESEF mögliche Änderungen der bestehenden Transparenzregeln nach sich zieht.
9. Handelt es sich bei der menschenlesbaren und der maschinenlesbaren Umsetzung von ESEF um zwei verschiedene Dateien?
Nein – es entsteht nur eine Datei. Entsprechend ESEF-Vorgaben ist die XHTML-Datei mit den Unternehmensberichten immer menschenlesbar und, wenn sie mit iXBRL codiert ist, zugleich auch maschinenlesbar.
10. Gibt es ein Handbuch, das Unternehmen bei der Erstellung ihrer ESEF-konformen Unternehmensberichte unterstützt?
Ja, die ESMA stellt auf ihrer Website das ESEF-Handbuch Unternehmensberichte zur Verfügung [Link]. Es bietet Unternehmen Leitlinien für die Erstellung von Finanzberichten in Übereinstimmung mit der ESEF-Verordnung. Dieses Handbuch wird bei Bedarf, für Klarstellungen und im Falle von technischen Änderungen der ESEF-Verordnung aktualisiert.
11. Gibt es Taxonomie-Dateien in allen EU-Sprachen, um die Erstellung von ESEF-konformen Jahresfinanzberichten zu erleichtern?
Ja, die ESEF-Taxonomiedateien sind auf der Website der ESMA in allen EU-Sprachen verfügbar und können kostenlos heruntergeladen werden. Diese Taxonomiedateien werden mindestens jährlich aktualisiert: Dadurch haben die Ersteller der Berichte immer die neueste Version zur Verfügung.
12. Werden Unternehmensregister ESEF-Anmeldungen für börsennotierte Unternehmen akzeptieren, wenn diese Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind?
Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen ihren Jahresabschluss in Übereinstimmung mit der Rechnungslegungsrichtlinie und der Gesellschaftsrechtsrichtlinie in ihrem nationalen Unternehmensregister offenlegen.

Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse den zuständigen nationalen Behörden und den von den nationalen Aufsichtsbehörden eingesetzten Unternehmensregistern offenlegen. Um zu vermeiden, dass börsennotierte Unternehmen dieselben Dokumente in unterschiedlichen Formaten einreichen müssen, empfiehlt die Kommission den Unternehmensregistern, auch ESEF-Einreichungen (d.h. XHTML-Dateien mit eingebettetem iXBRL-Tagging) zu akzeptieren.

13. Wird ESEF regelmäßig aktualisiert?
Ja, um potenzielle Aktualisierungen durch das International Accounting Standards Board (IASB) in der IFRS-Taxonomie zu berücksichtigen, muss die delegierte Rechtsakte betreffend ESEF jährlich angepasst werden.
14. Ist die XBRL-Kennzeichnung bereits auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten oder Drittländern vorgeschrieben?
Es gibt eine Reihe von Börsen, die eine XBRL-basierte Berichterstattung fordern oder bei XBRL-Programmen weit fortgeschritten sind. Die USA sind mit dem EDGAR-System der Securities and Exchange Commission am bekanntesten. Andere Länder sind Japan, Kanada, Südkorea oder China.

XBRL-Markups spiegeln in der Regel lokale Taxonomien und, je nach Sachverhalt, die IFRS-Taxonomie in unterschiedlichem Maße wider.

15. Was unternimmt die Kommission noch, um die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung weiter zu fördern?
ESEF ist nur der erste Schritt bei der Digitalisierung öffentlicher Corporate Finance Informationen. Andere Initiativen – wie die Einrichtung eines European Electronic Access Point (EEAP) – sollen ESEF bei der Digitalisierung der öffentlichen Unternehmensberichterstattung ergänzen. Im Rahmen eines sog. Fitness-Checks zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen und eines Pilotprojekts namens European Financial Transparency Gateway untersucht die Kommission die Rolle der Digitalisierung, um Informationen für Nutzer/Investoren zugänglicher und besser nutzbar zu machen.
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